HERZLICH WILLKOMMEN!
"Als Fachanwalt für Steuerrecht erarbeite ich für Sie umfassend alle steuerlichen Sachverhalte und habe dabei immer einen Blick auf die rechtliche Sicht.
Mein Ziel ist es, Sie zum Erfolg zu steuern und dabei niemals Ihre Wünsche für die richtige Richtung aus den Augen zu verlieren!"
Ihr Andreas Ledig
UNSERE RECHTSGEBIETE - EINE AUSWAHL
BESONDERE KOMPETENZEN
In unserer Rechtsberatung nutzen wir unser breitgefächertes Wissen für Sie, ganz besonders haben wir uns jedoch auf folgende Bereiche,
Personen- und Interessengruppen spezialisiert:
- kleine und mittlere Unternehmen
- Handwerk, Gewerbe
- Landwirtschaft
- Ärzte und Physiotherapeuten
- Soldaten
- Ferienhausbesitzer & Inselurlauber
- Senioren
- Unternehmer und Geschäftsführer,
die sich an der See niederlassen
und hier ihren Ruhestand planen wollen
Persönlich & Unverbindlich
Wir lernen uns bei einem Erstgespräch kennen.
Neuigkeiten
Neuigkeiten Steuern
Vermietungseinkünfte: Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen für Darlehen
Wenn Sie eine Immobilie vermieten, ist der Gewinn oder Verlust hieraus steuerlich zu berücksichtigen. Die Miete für das Objekt müssen Sie als Einnahmen erfassen. Die Aufwendungen, die Ihnen für das Mietobjekt entstehen, können Sie jedoch im Gegenzug als Werbungskosten geltend machen. Hierzu zählen auch die Abschreibung oder Zinsen für ein Darlehen, um das Objekt zu finanzieren. Wenn Sie ein Darlehen aufgenommen haben und dieses vorzeitig ablösen, kann es sein, dass Sie hierfür eine Gebühr zahlen müssen. Im Streitfall stellte sich für das Finanzgericht Niedersachsen (FG) die Frage, ob diese Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten berücksichtigt werden kann.
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Neuigkeiten Recht
Aggressiv statt "dominant": Rückabwicklung eines Vertrags über den Kauf eines schwierigen Pferds
Was gesagt wurde und was gemeint ist, ist im zwischenmenschlichen Miteinander oft ein Buch mit sieben Siegeln. So ging es vor dem Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) auch um die Frage, wie weit sich die Bedeutung interpretieren lässt, ein angebotenes und schließlich verkauftes Pferd sei "etwas dominant", während ein ehemaliger Vorbesitzer "schwierig im Umgang" für die trefflichere Beschreibung hielt. Interpretationssache oder arglistige Täuschung?
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