HERZLICH WILLKOMMEN!
"Als Fachanwalt für Steuerrecht erarbeite ich für Sie umfassend alle steuerlichen Sachverhalte und habe dabei immer einen Blick auf die rechtliche Sicht.
Mein Ziel ist es, Sie zum Erfolg zu steuern und dabei niemals Ihre Wünsche für die richtige Richtung aus den Augen zu verlieren!"
Ihr Andreas Ledig
UNSERE RECHTSGEBIETE - EINE AUSWAHL
BESONDERE KOMPETENZEN
In unserer Rechtsberatung nutzen wir unser breitgefächertes Wissen für Sie, ganz besonders haben wir uns jedoch auf folgende Bereiche,
Personen- und Interessengruppen spezialisiert:
- kleine und mittlere Unternehmen
- Handwerk, Gewerbe
- Landwirtschaft
- Ärzte und Physiotherapeuten
- Soldaten
- Ferienhausbesitzer & Inselurlauber
- Senioren
- Unternehmer und Geschäftsführer,
die sich an der See niederlassen
und hier ihren Ruhestand planen wollen
Persönlich & Unverbindlich
Wir lernen uns bei einem Erstgespräch kennen.
Neuigkeiten
Neuigkeiten Steuern
Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen
Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen. Für die private Nutzung des Fahrzeugs müssen Sie einen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Für die Berechnung dieses Betrags gibt es gewisse Regelungen. Auch können Sie die Kosten beruflicher Fahrten nicht als Werbungskosten berücksichtigen. Was ist aber, wenn Sie Ihren Privatwagen für berufliche Fahrten nutzen? Können die dabei entstandenen Kosten dann berücksichtigt werden oder hätten Sie den Firmenwagen nutzen müssen? Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) musste hierüber entscheiden.
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Neuigkeiten Recht
Vorbeugung von Missbrauch: Festivalbetreiber darf Rücktauschfrist und Betragsgrenze von Token festsetzen
Ein Token - einst der Begriff für einen frühgeschichtlichen Rechenstein - hat sich heute zwar ins Digitale verflüchtigt, dabei aber nicht an Wert verloren. So gelten Bitcoins als Token oder auch Wertmarken auf Festivals - eine praktische Sache für beide Seiten an den dortigen Verkaufstheken. Was aber damit passiert, wenn man zu viel davon gekauft hat und nach der Veranstaltung weder Lust noch Zeit für einen sofortigen Umtausch hat, musste das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entscheiden.
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