HERZLICH WILLKOMMEN!
"Als Fachanwalt für Steuerrecht erarbeite ich für Sie umfassend alle steuerlichen Sachverhalte und habe dabei immer einen Blick auf die rechtliche Sicht.
Mein Ziel ist es, Sie zum Erfolg zu steuern und dabei niemals Ihre Wünsche für die richtige Richtung aus den Augen zu verlieren!"
Ihr Andreas Ledig
UNSERE RECHTSGEBIETE - EINE AUSWAHL
BESONDERE KOMPETENZEN
In unserer Rechtsberatung nutzen wir unser breitgefächertes Wissen für Sie, ganz besonders haben wir uns jedoch auf folgende Bereiche,
Personen- und Interessengruppen spezialisiert:
- kleine und mittlere Unternehmen
- Handwerk, Gewerbe
- Landwirtschaft
- Ärzte und Physiotherapeuten
- Soldaten
- Ferienhausbesitzer & Inselurlauber
- Senioren
- Unternehmer und Geschäftsführer,
die sich an der See niederlassen
und hier ihren Ruhestand planen wollen
Persönlich & Unverbindlich
Wir lernen uns bei einem Erstgespräch kennen.
Neuigkeiten
Neuigkeiten Steuern
Sachverständigengutachten: Marktpreis schlägt Schätzwert
Wird eine Immobilie vererbt, unterliegt sie der Erbschaftsteuer. Um diese zu berechnen, muss der Wert der Immobilie festgestellt werden. Und da Häuser selten mit einem Preisschild versehen sind, ist die Ermittlung nicht immer einfach. Daher gibt es bei der Finanzverwaltung regelmäßig Gutachterausschüsse, welche einen Grundstückswert ermitteln. Ist der Steuerpflichtige der Auffassung, dass der Grundstückswert zu hoch angesetzt wurde, kann er anschließend ein eigenes Gutachten beauftragen. Im Streitfall legte der Steuerpflichtige ein Gutachten vor, das vom Finanzamt jedoch nicht berücksichtigt wurde. Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste entscheiden, welcher Wert maßgeblich ist.
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Neuigkeiten Recht
Nutzlos verstrichene Urlaubszeit: Außergewöhnliche, nicht vermeidbare Umstände schließen eine Entschädigung nach Reiseabsage nicht aus
Wenn multikausale Umstände - also viele Gründe - zur Absage einer Seereise führen, bleibt am Ende die Frage, ob hierfür überhaupt jemand haftbar gemacht werden kann. Im folgenden Fall hab es den Termin vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) nicht deshalb, weil der Reisepreis nicht zurückgezahlt wurde. Das klagende Ehepaar fühlte sich um seine schöne Zeit geprellt und verlangte hierfür eine Entschädigung.
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